Lieferbedingungen
der ZWILLING J.A. Henckels AG,
der ZWILLING J.A. Henckels Europa GmbH,
sowie der ZWILLING International GmbH
im Folgenden „ZWILLING“ genannt
Stand: August 2025
I. Allgemeines
Zur Sicherung des gefahrlosen, störungsfreien und effektiven Ablaufs im vollautomatisierten Lagerbereich von ZWILLING J.A. Henckels Europa GmbH und zur Vermeidung unnötiger Kosten, Rückfragen, Verzögerungen oder ungewollten Retouren, sichert der Lieferant die Einhaltung dieser Lieferbedingungen für die Dauer der vertraglich vereinbarten Geschäftsbeziehung zu. Dabei ergänzen diese Lieferbedingungen die vertraglich vereinbarten Regelungen und sind Bestandteil geschlossener Verträge und Geschäftsbedingungen.
Abweichungen von diesen Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn Sie zuvor mit dem ZWILLING Wareneingang schriftlich vereinbart (evtl. E-Mail ist ausreichend) wurden. Die Lieferbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung, die unter https://www.zwilling.com/liefervorschrift-delivery-instructions.html abrufbar ist.
II. Anlieferungen
1. Slot Manager System
Unabhängig von der Anzahl der Paletten ist jede Anlieferung vorab über das „Slot-Manager“ System Alpega https://www.alpegagroup.com/de/ anzumelden und ein Zeitfenster zu buchen.
Ablauf der Verifizierung und Freischaltung mit Alpega:
- Senden Sie eine E-Mail mit der Bitte um Verifizierung/Freischaltung an ZL_Order_COCKPIT@zwilling.com
- Anschließend erhalten Sie einen Link via E-Mail, um die Registrierung bei Alpega abschließen zu können.
- Nach erfolgreicher Registrierung kann Alpega nun immer verwendet werden, um eine Lieferung anzumelden und ein Zeitfenster einzubuchen.
Anlieferungen ohne vorherige Anmeldung über Alpega können zu nicht unerheblichen Wartezeiten oder zur Ablehnung der Anlieferung führen.
2. Lieferadressen
Die Lieferadresse für die Warenlieferung ist in der Bestellung ausgewiesen. Lieferungen haben an die in der Bestellung ausgewiesene Adresse zu den in diesen Lieferbedingungen bestimmten Anlieferzeiten (siehe 3. Warenannahmezeiten) zu erfolgen.
a. ZWILLING J.A. Henckels Europa GmbH
Lager 1
Lüneschlossstraße 44
42657 Solingen
D-Germany
b. ZWILLING J.A. Henckels Europa GmbH
Lager 2
Nümmener Feld 10
42657 Solingen
D-Germany
3. Warenannahmezeiten
Tage | Zeiten |
---|---|
Mo.-Do. | 07:00-09:00, 09:15-12:00, 12:30-15:45 |
Fr. | 07:00-09:00, 09:15-13:45 |
4. Kontaktmöglichkeiten
a. Lager 1
- Telefon: +49 212 882 – 231
- Fax: +49 212 882 – 490
- E-Mail: wareneingang@zwilling.com
b. Lager 2
- Telefon: +49 212 882–708/709
- Fax: +49 212 882-719
- E-Mail: lager2@zwilling.com
III. Wareneingangskontrolle
Bei der Wareneingangskontrolle wird eine Sichtkontrolle auf Mängel und Beschädigung und Vollständigkeit der Ware durchgeführt, an der der Fahrer auf Wunsch teilnehmen kann.
Festgestellte Mängel, Beschädigungen oder Fehlmengen werden auf dem Frachtbrief vermerkt, fotografiert und müssen vom Fahrer gegengezeichnet werden.
Der unterzeichnete Frachtbrief (Original) wird an den entsprechenden Sachbearbeiter (Einkäufer/ Disponent) gesendet.
Wir behalten uns vor, alle durch Nichtbeachtung der Lieferbedingungen entstehenden Kosten, Schäden und Verluste in Form von Bearbeitungsgebühren gemäß beiliegender Auflistung „VIII Bearbeitungsgebühren“ in Rechnung zu stellen.
Weiterhin behalten wir uns vor, die Annahme von Lieferungen mit erheblichen, bei der Anlieferung erkennbaren Mängeln, gänzlich zu verweigern.
IV. Verpackung
Waren müssen auf unbeschädigten (und tauschfähigen) Europaletten angeliefert werden. Bei Anlieferung ganzer Container ist nach Rücksprache mit ZWILLING auch eine lose Masterkarton-Verladung möglich.
1. Bei Anlieferung auf Paletten
Die Beladung darf weder in der Höhe noch auf der Palettengrundfläche überragen oder schief gepackt sein (siehe IV. Verpackung -> 2. Standortspezifische Anliefervorschriften für Paletten).
Alle Paletten müssen mit transparenter Folie umwickelt und zusätzlich mit Kunststoffbändern gesichert sein, sodass durch den Transport per LKW oder mittels Fördertechnik kein Schiefstand oder Verrutschen der Waren entstehen kann. Hierbei ist zu beachten, dass keine Folienfahnen o.ä. überstehen.
Jede Palette und jedes sonstige Packstück muss sortenrein angeliefert werden (sofern möglich) und mit einem SSCC-Label versehen sein (siehe IX. Anlage – Beispiele –> 3. SSCC-Label für Paletten/Pakete). Dabei soll die Packstückzahl durch rationelles Packen so gering wie möglich gehalten werden. Das Gewicht des einzelnen Packstückes darf im Regelfall jedoch 25 kg nicht überschreiten.
Mischpaletten sind nur zulässig, wenn es sich aus Mengengründen nicht lohnt, sortenrein zu liefern. Im Zweifel ist mit ZWILLING vorab ein Einvernehmen zu erzielen.
Beispiel: bei Anlieferung von 1 Palette mit 3 verschiedenen Artikeln (siehe IX. Anlage – Beispiele –> 4. Inhaltsschein für Misch-Paletten / Misch-Pakete).
Gleiche Verpackungseinheiten müssen gleiche Mengen an Einzelartikeln beinhalten.
Kleinstmengen können bei entsprechender Beschriftung der Unterverpackungen zu einer Verpackungseinheit zusammengefasst werden.
Jede alternative Verpackungseinheit, wie z.B. Casepacks oder Masterkartons, müssen mit den erforderlichen Informationen und dem zugehörigen Barcode gekennzeichnet sein (siehe IX. Anlage – Beispiele –> 1. Label für Masterkartons/Umkartons, 2. Casepack-Label).
Die Palette muss so gepackt sein, dass problemlos von außen gezählt werden kann. Dafür sind die Artikelnummern auf den Verpackungen nach außen zu orientieren.
Gleiche Artikel sollen auf so wenige Packstücke wie möglich verteilt werden. Zum Beispiel:
- Bestellmenge 150 Stück, Kartonmenge: 68 Stück → 2 volle Kartons und ein Anbruch-Karton
- Aus Volumengründen ist es erlaubt, diesen Anbruch-Karton mit weiteren Artikeln aufzufüllen.
- Dieser Karton sollte mit einem entsprechenden Etikett/Hinweis versehen werden.
2. Standortspezifische Anliefervorschriften für Paletten
ZWILLING-Standort/ Empfänger | Max. Höhe* (inkl. Palette) | Max. Gewicht (inkl. Palette) | Palettentyp** |
---|---|---|---|
Solingen Lager 1 | 1,75 m* | 700 kg | Europalette |
Solingen Lager 2 | 1,80 m* | 1000 kg (Ausnahme: Staub) | Europalette (Industriepalette) |
* Entspricht der optimalen Ladehöhe (inklusive Palette) für die Einlagerung am Standort. Nach Rücksprache ist eine Beladungshöhe von 2,20 m möglich, um eine optimale Containerauslastung zu erzielen.
** Bei Anlieferung auf einer Europalette:
- darf diese ausschließlich auf einwandfreien, unbeschädigten und tauschfähigen Europool-Holzpaletten erfolgen.
- Grundsätzlich werden die Europaletten direkt bei Anlieferung getauscht. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Paletten zeitnah/ bei der nächsten Anlieferung getauscht.
- Es wird seitens Zwilling kein separates Palettenkonto für einzelne Lieferanten geführt.
3. Anlieferung in Containern
Der Lieferant ist verantwortlich für die fachgerechte Sicherung der im Container befindlichen Ware.
Gleiche Artikel sind auf so wenige Packstücke wie möglich zu verteilen. Beispiel: Bestellmenge 150 Stück, Kartonmenge 68 Stück → 2 volle Kartons (2*68 Stück = 136 Stück) und ein Anbruch-Karton (Rest 14 Stück).
Beladung des Containers sortiert nach SKU, keine unsortierte Beladung.
Bei Anmeldung der Container beim Spediteur ist die Packliste, Anzahl und Größe der Masterkartons an den Spediteur zu übermitteln.
V. Lieferschein & Kennzeichnung
Pro Anlieferung muss ein separater Lieferschein erstellt und in einer Lieferscheintasche außen an der Ware befestigt werden.
Der Lieferschein ist idealerweise nach unserem Muster gestaltet (siehe IX. Anlage – Beispiele –> 7. Lieferschein), muss jedoch unbedingt folgende Angaben enthalten:
- Lieferant mit vollständiger Anschrift und Namen des Sachbearbeiters inkl. Durchwahl
- ZWILLING Lieferanten-Nummer
- Lieferschein-Nummer
- ZWILLING Bestellnummer inklusive Bestelldatum
- ZWILLING Bestellpositionen
- ZWILLING Artikelbezeichnung und ZWILLING Artikelnummer
- Liefermengen
- Anzahl der (Euro-)Paletten, Kolli, Gitterboxen usw.
- Absendedatum
- Chargennummer falls vorhanden
- Product labelling code
- Im Falle einer schriftlich vereinbarten Abweichung zwischen der ursprünglichen Bestellmenge und der tatsächlichen Liefermenge ist ein entsprechender Aufkleber/Hinweis in roter Farbe mit den entsprechenden Angaben (z.B. "Teillieferung") erforderlich.
Neben dem Lieferschein sind jegliche Verpackungen wie z.B. Masterkartons oder Casepacks anhand der Vorgaben zu kennzeichnen (siehe IX. Anlage – Beispiele –> 1. Label für Masterkarton/Umkartons, 2. Casepack-Label, 4. SSCC-Label für Paletten/Pakete).
VI. Ursprungsnachweise Ihrer Waren
Für die angelieferten Waren sind Ursprungsnachweise zu erbringen.
Akzeptierte Nachweise sind:
Ursprungsnachweis für Waren der Bundesrepublik Deutschland sowie für Waren aus den EU-Mitgliedstaaten
- Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 (ohne Kumulierung).
- Ursprungszeugnisse für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft, ausgestellt von einer dazu berechtigten Stelle.
- Ursprungserklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung gemäß Verordnungen (EG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) und 2454/93 (Zollkodex-DVO).
Ursprungsnachweis für Waren aus Präferenzländern (www.zoll.de)
- Original des Präferenzdokumentes (z.B. EUR.1/EUR-MED - ohne Kumulierung, Ursprungserklärung auf Handelspapier, Ursprungszeugnis Form A).
- Lieferantenerklärung Türkei nach dem Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006 Anhang VI.
- Ursprungszeugnisse, ausgestellt von einer dazu berechtigten Stelle.
- Ursprungserklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung gemäß Verordnungen (EG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) und 2454/93 (Zollkodex-DVO).
Ursprungsnachweis für Waren aus sonstigen Drittländern
- Ursprungszeugnisse, ausgestellt von einer dazu berechtigten Stelle.
Die Ursprungsnachweise müssen unbedingt vor Anlieferung vorliegen. Der Lieferant stellt sicher, dass diese Liefervorschriften so in seinem Unternehmen kommuniziert werden, dass die Einhaltung gesichert ist.
VII. Transport von Gefahrgütern
Gefährliche Güter müssen mit der erforderlichen Kennzeichnung versehen sein. Diese muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gut sichtbar sein. Der Absender muss die gesetzlichen Pflichten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz einhalten und die untergeordneten Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung beachten und erfüllen.
Luftfracht
Die Vorschriften für den Lufttransport sind in den Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air der ICAO (International Civil Aviation Organization) und in den Dangerous Goods Regulations der IATA (International Air Transport Association) festgelegt.
Seefracht
Die Vorschriften für den Seetransport sind im International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) festgelegt.
Landtransport
Für den Straßen- und Schienentransport gefährlicher Güter gibt es nationale oder multilaterale Vorschriften. Obwohl immer mehr Gesetzgebungen die UN-Modellvorschriften übernehmen, wird empfohlen, vor dem Versand die länderspezifischen Transportvorschriften zu prüfen.
VIII. Bearbeitungsgebühren
Die Mindestbearbeitungsgebühr für die folgenden Mängel beträgt 100,- €. Zusätzlich wird der Mehraufwand auf Basis eines Stundensatzes von 50,- € berechnet. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz bleibt davon unberührt:
- Es fehlt der Lieferschein / der Lieferschein passt nicht zur Sendung.
- Es fehlen erforderliche Label auf den Packstücken (Palette, Masterkarton, Casepack) oder sind unvollständig/falsch.
- Diese Angaben auf dem Lieferschein fehlen oder sind falsch:
- Lieferant
- Lieferschein-Nummer
- ZWILLING Bestellnummer inklusive Bestelldaten
- Bestellposition
- Artikelbezeichnung und Artikelnummer
- Liefermenge
- Anzahl der (Euro-)Paletten, Kolli, Gitterboxen usw.
- Belieferungsart
- Absendedatum
- Anlieferung auf Einwegpaletten (sofern nicht von ZWILLING vorgegeben).
- Anlieferung auf defekten Paletten.
- Europool-Palette überpackt (Gewicht, Höhe, Breite etc.).
- Europool-Palette nicht gesichert oder instabil gepackt.
- Ware nicht sortenrein angeliefert (in Abhängigkeit von Liefervolumen).
- Sonstige Verstöße gegen diese Liefervorschriften.
IX. Anlage - Beispiele
1. Label für Masterkartons/Umkartons (FSC-Logo)
Nachfolgende Auszeichnungen der Masterkartons/Umkartons sind zu beachten und einzuhalten. Zusätzliche Angaben sind nicht gestattet.
Ein Masterkarton stellt eine für sich stehende Mengeneinheit dar, die im ZWILLING SAP (ERP) System angelegt wurde. Im nachfolgenden Beispiel ist die Mengeneinheit das Material 1008361 mit der Menge 50 Stück, der die GTIN-14 34009839259525 zugewiesen wurde. Sollte die tatsächliche Inhaltsmenge nicht der Standardmenge (im Beispiel 50 Stk.) entsprechen, darf der GTIN-14 nicht verwendet werden und die Stelle auf dem Label ist freizuhalten. Sollte dem Lieferanten die Nummer der Mengeneinheit (GTIN-14) nicht bekannt sein, so ist diese beim ZWILLING Einkauf anzufragen.
Die Verwendung dieser Vorlage ist nicht zwingend. Es kann auch ein eigen erstelltes Label verwendet werden. Die angegeben Mindestmaße und Inhaltsangaben sind dabei jedoch zu beachten. Das Label ist so am Masterkarton anzubringen, dass es auch gestapelt auf einer Palette gut sichtbar ist.
Handelt es sich um ein FSC-Produkt, muss das ZWILLING FSC-Logo auf dem Masterkarton sichtbar aufgedruckt sein:
- Größe: 10*10cm
- Auf allen 4 Seiten gedruckt
2. Casepack Label
Nachfolgende Auszeichnungen der Casepacks sind zu beachten und einzuhalten. Zusätzliche Angaben sind nicht gestattet.
Ein Casepack stellt eine für sich stehende Mengeneinheit dar, die im ZWILLING SAP (ERP) System angelegt wurde. Im nachfolgenden Beispiel ist die Mengeneinheit das Material 1008078 mit der Menge 4 Stück, der die GTIN-14 14009839259521 zugewiesen wurde. Sollte die tatsächliche Inhaltsmenge nicht der Standardmenge (im Beispiel 4 Stk.) entsprechen, darf der GTIN-14 nicht verwendet werden und die Stelle auf dem Label ist freizuhalten. Sollte dem Lieferanten die Nummer der Mengeneinheit (GTIN-14) nicht bekannt sein, so ist diese beim ZWILLING Einkauf anzufragen.
Eine Vorlage für das Casepack-Label kann über das Lieferantenportal abgerufen werden. Die Verwendung dieser Vorlage ist nicht zwingend. Es kann auch ein eigen erstelltes Label verwendet werden. Die angegeben Mindestmaße und Inhaltsangaben sind dabei jedoch zu beachten. Das Label muss gut sichtbar auf dem Casepack angebracht sein.
3. SSCC-Label für Paletten/Pakete
Besteht eine Lieferung aus mehreren Paletten oder Packstücken, so ist, um den eindeutigen Bezug sicherzustellen, an jedem Packstück ein dem untenstehenden Muster entsprechendes SSCC-Label anzubringen.
Beispiel für ein SSCC-Label für eine Palette mit einem Artikel:
Struktur des SSCC-Nummer (18 Ziffern): GS1 Company Prefix, Extension Digit, Serial Reference, Check Digit.
Beispiel für ein SSCC-Label für eine Palette mit mehreren Artikeln:
Struktur des SSCC-Nummer (18 Ziffern): GS1 Company Prefix, Extension Digit, Serial Reference, Check Digit.
4. Inhaltsschein für Misch-Paletten/ Misch-Pakete
Handelt es sich um eine Misch-Palette oder ein Misch-Paket mit mehreren Artikeln, ist für jede Palette bzw. Packstück ein Inhaltsschein mit folgenden Angaben / Informationen erforderlich:
Inhaltsschein
Lieferant: [Lieferantenname]
LIEFERANTEN-ADRESSE: [Lieferantenadresse]
Warenempfänger:
ZWILLING J.A. Henckels Europa GmbH
Grünewalderstraße 14-22
42657 Solingen
Lieferung: 80070405
Bestellnummer: 45XXXXXXXX
Packmittel: 8000977
Handling Unit: 340098390002619259
Bruttogewicht: 218 KG
Nettogewicht: 191.5 KG
Packliste:
Li.-Pos. | ZWILLING Artikelnr. (ggf. alte Artikelnr.) | Artikelbezeichnung | Menge | MEH |
---|---|---|---|---|
000010 | 1009300 75003-067-0 | BASAI20 Fryingpanset 2 rnd Alu | 60 | ST |
Lower-level HU 900001 | 340098390002619181 1006353 75000-052-0 | BALUC10 Wok 28 StonGyrnd Alu | 6 | ST |
5. Packliste (inkl. FSC, EUDR)
Jeder Anlieferung ist eine Packliste beizulegen, die alle relevanten Pack-Informationen enthält. Hierzu zählen ggf. die Zuordnung der Handling Units zu der entsprechenden Container-Nummer (bei Anlieferung von mehr als einem Container) sowie die Auflistung aller angelieferten Handling Units mit SSCC-Nummern sowie deren detaillierter Inhalt mit Artikelnummer, Chargeninformationen, Liefermenge sowie Gewicht.
Um die FSC- (Forest Stewardship Council) und EUDR- (EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte) Anforderungen zu erfüllen, bestätigt der Lieferant, dass die folgenden Angaben auf der Packliste geführt werden:
- COC-Nummer des Lieferanten
- Lateinischer und englischer Holz-artenname pro Artikel / Position
- FSC-Anspruch: FSC 100%
- Das Land und die Region, in der die Bäume gewachsen sind (Geolocation) - auch für NON FSC-Lieferungen
- Datum der Ernte der Bäume - auch für NON FSC-Lieferungen
Die Packliste soll sich dabei an folgendem Beispiel orientieren:
Packliste
Absender: LIEFERANTEN-ADRESSE
Empfänger:
ZWILLING J.A. Henckels Europa GmbH
Grünewalderstraße 14-22
42657 Solingen
Informationen:
Lieferscheinnr./Datum: 80070405/2025/08/01
Zwilling Lieferanten-Nr.: 4200
Sachbearbeiter (inkl. Durchwahl):
Bestelldatum: 01.08.2025
Seite: 1/2
Lieferbedingungen: FCA Solingen
Anzahl Packstücke: 2 Palleten
Bruttogewicht: 334.000 kg
Nettogewicht: 283.300 kg
Lieferanten Bestellnummer/ Zwilling-Bestellnummer | Materialbezeichnung Zwilling-Materialnummer/EAN Lieferanten-Materialnummer | Lieferantencharge | Produktkennzeichnung Zwilling-Charge (ggf.) | Liefer-menge | VME | Gewicht in KG (netto) |
---|---|---|---|---|---|---|
62898/ 45XXXXXXXX | BALLARINI, Lucca, Wok, 28cm, Aluminum, round 1006353/EAN: 8003150486818 Lief.-Materialnr.: 1000538 | Lieferantencharge: 123123 Produktkennzeichnung: 12KD12 Zwilling-Charge: 0000026702 | 108 ST | 92,88 |
6. Lieferschein
Jeder Anlieferung ist ein Lieferschein beizulegen, der alle relevanten Informationen der angelieferten Ware in Bezug auf die Bestellung enthält.
Der Lieferschein soll sich dabei an folgendem Beispiel orientieren:
Lieferschein
Absender: LIEFERANTEN-ADRESSE
Empfänger:
ZWILLING J.A. Henckels Europa GmbH
Grünewalderstraße 14-22
42657 Solingen
Informationen:
Lieferscheinnr./Datum: 80070405/2025/08/01
Zwilling Lieferanten-Nr.: 4200
Sachbearbeiter (inkl. Durchwahl):
Bestelldatum: 01.08.2025
Seite: 1/1
Belieferungsart: Gesamt-/Rest-/Teil-/Minder-/Überlieferung
Lieferbedingungen: FCA Solingen
Anzahl Packstücke: 2 Palleten
Bruttogewicht: 334.000 kg
Nettogewicht: 283.800 kg
Lieferanten Bestellnummer/ Zwilling-Bestellnummer | Materialbezeichnung Zwilling-Materialnummer/EAN Lieferanten-Materialnummer | Liefermenge | VME | Gewicht in KG (netto) |
---|---|---|---|---|
62898/45XXXXXXXX | BALLARINI, Lucca, Wok, 28cm, Aluminum, round 1006353/EAN 8003150486818 Lieferanten-Materialnr.: 1000538 | 150 | ST | 129,00 |
62898/45XXXXXXXX | BALLARINI, Saliny, Frying pan set, 2 pcs., Aluminum, round 1009300/EAN 8003150515136 Lieferanten-Materialnr.: 1009120 | 60 | ST | 154,80 |