SAMSUNG
Teilnahmebedingungen
Samsung Hanging Challenge
Veranstalter der Samsung Hanging Challenge ist die Samsung Electronics Switzerland GmbH, Giesshübelstrasse 30, 8045 Zürich, Schweiz (nachfolgend «Samsung» genannt).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.
- Im Rahmen der Samsung Hanging Challenge gewinnen zwei Teilnehmer je einen Galaxy Ring.
- Die Challenge wird in einer Kategorie für Frauen und einer Kategorie für Männer durchgeführt. Den Galaxy Ring gewinnt jeweils der Teilnehmer pro Kategorie, der sich am längsten eigenständig mit den Händen an der Hänge-Installation festhalten kann. Es sind keine Hilfsmittel oder anderweitige unterstützende Massnahmen erlaubt. Die Dauer des Festhaltens wird von Samsung gemessen und bewertet.
- Der Wettbewerb findet vom 22. bis 23. August 2025 und vom 29. bis 30. August 2025 am Zürich Openair (ZOA) in Zürich statt. Stichtag für die Eruierung der Sieger ist der 30. August 2025. Teilnahmen ausserhalb des Wettbewerbszeitraums werden nicht berücksichtigt. Jede Person darf nur einmal an der Challenge teilnehmen.
- Teilnahmeberechtigt sind Endkunden (Kunden, welche Produkte für den eigenen Bedarf kaufen) ab 16 Jahren mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Schweiz oder in Liechtenstein. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Samsung.
- Der Teilnehmer mit der längsten Haltedauer an der Hänge-Installation wird per E-Mail bis spätestens 25 Arbeitstage nach dem Event kontaktiert, um die Gewinnübergabe zu koordinieren. Der Gewinn wird per Post versendet oder persönlich – voraussichtlich in Zürich – übergeben. Ist ein Gewinner über die angegebenen Kontaktdaten nicht innerhalb von 3 Tagen erreichbar und/oder die vereinbarte Gewinnübergabe nicht möglich, verfällt der betreffende Gewinn ersatzlos und wird neu ausgelost. Der Gewinn ist nicht übertragbar und wird nicht in bar ausgezahlt.
- Samsung behält sich das Recht vor, unvollständige, falsche oder nicht diesen Teilnahmebedingungen entsprechende Teilnahmen für ungültig zu erklären.
- Samsung behält sich das Recht vor, den Wettbewerb bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe jederzeit auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
- Samsung behält sich das Recht vor, Teilnahmen unter Einreichen unrichtiger, irreführender oder betrügerischer Dokumente für ungültig zu erklären sowie gegebenenfalls strafrechtliche Massnahmen gegen den fehlbaren Teilnehmenden zu ergreifen.
- Die bei der Teilnahme an diesem Wettbewerb angegebenen Personendaten werden ausschliesslich zur ordnungsgemässen Durchführung des Wettbewerbs im Einklang mit der Datenschutzrichtlinie von Samsung (abrufbar unter http://www.samsung.com/ch/info/privacy/) bearbeitet. Personenbezogene Daten werden von uns nur so weit und so lange aufbewahrt, als es für die Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs notwendig ist. Die Daten werden im Anschluss gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Dieser Wettbewerb untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Zürich.