Erklärung zur Einhaltung der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821)
Hiermit bestätigt die LOGICDATA Electronic & Software Entwicklungs GmbH, dass das Unternehmen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Schaffung eines Unionsregimes für die Kontrolle von Ausfuhren, Vermittlungstätigkeiten, technischer Hilfe, Transit und Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) einhält.
Wir erklären:
- Dass wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit alle relevanten Vorschriften und Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausfuhr, der Weitergabe und der Bereitstellung von Dual-Use-Gütern beachten.
- Dass wir interne Prozesse zur Überprüfung von Produktklassifizierungen, Bestimmung von Lizenzpflichten und zur Einhaltung von Exportkontrollen etabliert haben.
- Dass wir uns verpflichten, keine Lieferungen, Dienstleistungen oder Technologietransfers vorzunehmen, die gegen geltendes Exportkontrollrecht verstoßen, insbesondere nicht in Länder, Organisationen oder an Personen, die Sanktionen oder Embargos unterliegen.
- Dass wir – soweit erforderlich – Genehmigungen der zuständigen Behörden einholen (in Österreich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – BMAW), bevor entsprechende Dual-Use-Güter exportiert werden.
Diese Erklärung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und entspricht dem aktuellen Stand unserer internen Exportkontrollprozesse.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Haymo Niederkofler, Chief Executive Officer
Gabor Ambrus, Chief Financial Officer
LOGICDATA Electronic & Software Entwicklungs GmbH
Wirtschaftspark 18, AT-8530 Deutschlandsberg
Deutschlandsberg, 2025-08-14
Dieses Dokument ist auch ohne Unterschrift gültig. Die unterzeichnete Version liegt vor und kann bei Bedarf übermittelt werden.
Website: www.logicdata.net
Email: office.at@logicdata.net
UID: ATU 41973209 - FN: 155377x LG für ZRS Graz