Finanzamt Kempten-Immenstadt

FA Kempten-Immenstadt, Rothenfelsstr. 18, 87509 Immenstadt

Geiger Entsorgung GmbH & Co. KG

Wilhelm-Geiger-Str. 1

87561 Oberstdorf

SB0000391696

Datum: 11.07.2025

Telefon: 08323 801-0/-2326

Aktenzeichen: 123 / 160 / 57304

Länderschlüssel: 9

Finanzamtsnummer: 123

Steuernummer: 12316057304

Sicherheitsnummer: 58494770

Abfragen zur Gültigkeit über www.bzst.de; für telefonische Rückfragen 089 55899100 zum Ortstarif

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Geiger Entsorgung GmbH & Co. KG, Wilhelm-Geiger-Str. 1, 87561 Oberstdorf

Rechtsform: Personengesellschaft

wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.

Diese Bescheinigung gilt vom 11.07.2025 bis zum 10.07.2028.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungen gilt. Ist die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit Dienstsiegel und Sicherheits-Nummer versehen.

Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Diese Prüfung kann durch eine Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) erfolgen. Dazu werden die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer Internetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine Internetabfrage nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit.

Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich.

Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Finanzamt

(Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.)

Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz") oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Dienstgebäude

Rothenfelsstraße 18

87509 Immenstadt

Servicezentrum

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlinereservierung www.finanzamt-immenstadt.de oder Telefon 08323 801-2900

Kontaktmöglichkeiten

www.finanzamt.bayern.de

www.elster.de

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