SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Produktname: Eusolex® 9020
Version: 16.4
Produktnummer: 105844
Überarbeitet am: 10.12.2022
Druckdatum: 02.08.2025
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
- Produktnummer: 105844
- Produktname: Eusolex® 9020
- REACH Registrierungsnummer: 01-2119967408-25-XXXX
- CAS-Nr.: 70356-09-1
- EG-Nr.: 274-581-6
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
- Verwendung des Stoffs/des Gemisches: Kosmetischer Rohstoff
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- Firma: SUSONITY Commercial GmbH
- Adresse: Mainzer Straße 41, 64579 Gernsheim
- Auskunftsgebender Bereich: e-mail: SDS_inquiries@susonity.com
1.4 Notrufnummer
- Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg: +49 (0)76119240
- CHEMTREC Nationale Notrufnummer: +49 (0)800 1817059
- CHEMTREC Internationale Notrufnummer: +1 703-741-5970
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008): Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008): Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
- EG-Nr.: 274-581-6
- Inhaltsstoffe: Keine gefährlichen Inhaltsstoffe
- Anmerkungen:
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Nach Einatmen: Frischluft.
- Nach Hautkontakt: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen.
- Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen.
- Nach Verschlucken: Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser), bei Unwohlsein Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome: Eine Beschreibung von toxischen Symptomen liegt uns nicht vor.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung: Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
- Geeignete Löschmittel: Wasser, Schaum, Kohlendioxid (CO2), Löschpulver
- Ungeeignete Löschmittel: Für diesen Stoff/ dieses Gemisch existieren keine Löschmittel-Einschränkungen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
- Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung: Brennbar. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
- Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung: Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Hautkontakt durch Einhalten eines Sicherheitsabstandes oder Tragen geeigneter Schutzkleidung vermeiden.
- Weitere Information: Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal: Einatmen von Stäuben vermeiden. Gefahrenzone räumen, Vorgehen nach Notfallplan, Sachkundige hinzuziehen. Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
- Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
- Reinigungsverfahren: Kanalisation abdichten. Auffangen, eindeichen und abpumpen. Mögliche Materialeinschränkungen beachten! (Angaben in Abschnitt 7 bzw. Abschnitt 10). Trocken aufnehmen. Der Entsorgung zuführen. Nachreinigen. Staubentwicklung vermeiden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
- Hinweise zum sicheren Umgang: Hinweise auf dem Etikett beachten.
- Hygienemaßnahmen: Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach Arbeitsende Hände waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
- Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Im Originalbehälter lagern.
- Weitere Angaben zu Lagerbedingungen: Unter Lichtschutz. Dicht verschlossen. Trocken. Risiken durch Zersetzungsprodukte: siehe Abschnitt 10.3
- Empfohlene Lagerungstemperatur: Sofern für dieses Produkt ein geeigneter Lagertemperaturbereich einzuhalten ist, befindet sich eine entsprechende Angabe auf dem an der Ware angebrachten Etikett.
7.3 Spezifische Endanwendungen
- Bestimmte Verwendung(en): Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Endanwendungen vorgesehen.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen: Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 7.1.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen und müssen den Spezifikationen einer Norm EN/ISO/DIN genügen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
- Augenschutz: Sicherheitsbrille
- Handschutz:
- Vollkontakt
- Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk
- Handschuhdicke: 0,11 mm
- Durchbruchzeit: 480 min
- Die oben genannten Durchbruchszeiten wurden mit Materialproben der empfohlenen Handschuhtypen in Labormessungen von KCL nach EN374 ermittelt.
- Spritzkontakt
- Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk
- Handschuhdicke: 0,11 mm
- Durchbruchzeit: 480 min
- Die oben genannten Durchbruchszeiten wurden mit Materialproben der empfohlenen Handschuhtypen in Labormessungen von KCL nach EN374 ermittelt.
Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen, beispielsweise: KCL 741 Dermatril® L(Vollkontakt) ; KCL 741 Dermatril® L(Spritzkontakt). Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns geliefert wird und den von uns angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen müssen Sie sich an den Lieferanten von CE-genehmigten Handschuhen wenden (z.B. KCL GmbH, D-36124 Eichenzell, Internet: www.kcl.de).
- Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Stäuben.
- Filtertyp: Filter P 1
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- Physikalischer Zustand: Pulver
- Farbe: weiß, bis, hellgelb
- Geruch: schwacher Eigengeruch
- Schmelzpunkt: 81 - 86 °C (1.013 hPa)
- Siedepunkt: Keine Daten verfügbar
- Entzündlichkeit: Dieses Produkt ist nicht entzündlich. Methode: Verordnung (EC) Nr. 440/2008, Anhang, A.10
- Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze: Keine Daten verfügbar
- Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgrenze: Keine Daten verfügbar
- Flammpunkt: Keine Daten verfügbar
- Zündtemperatur: Keine Daten verfügbar
- Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
- pH-Wert: Stoff / Gemisch nicht löslich (in Wasser)
- Viskosität: Keine Daten verfügbar
- Viskosität, kinematisch: Keine Daten verfügbar
- Löslichkeit(en):
- Wasserlöslichkeit: ca. 0,00003 g/l (20 °C) Methode: OECD Prüfrichtlinie 105
- Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln: Keine Daten verfügbar
- Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: log Pow: 6,1 (20 °C), pH-Wert: 6,9 Methode: OECD Prüfrichtlinie 107 (ECHA) Bioakkumulationspotenzial
- Dampfdruck: < 0,00001 Pa (25 °C) Methode: OECD Prüfrichtlinie 104
- Dichte: 1,22 g/cm3 (20 °C) Methode: OECD Prüfrichtlinie 109
- Relative Dampfdichte: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
- Partikeleigenschaften:
- Partikelgröße: 37,8 µm
- Korngröße:
- Explosive Stoffe/Gemische: Nicht als explosiv eingestuft.
- Oxidierende Eigenschaften: kein(e,er)
- Molekulargewicht: 310,39 g/mol
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe Abschnitt 10.3. Für brennbare, organische Stoffe und Gemische allgemein gilt: Bei entsprechend feiner Verteilung ist, in aufgewirbeltem Zustand, generell von einer Staubexplosionsfähigkeit auszugehen.
10.2 Chemische Stabilität
- Lichtempfindlichkeit: Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- Gefährliche Reaktionen: Heftige Reaktionen möglich mit: Metalle, Metallsalze, Formaldehyd, Starke Oxidationsmittel
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
- Zu vermeidende Bedingungen: Lichtexposition.
10.5 Unverträgliche Materialien
- Zu vermeidende Stoffe: Eisen
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte bei Brand:
siehe Abschnitt 5.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Akute Toxizität
- Produkt:
- Akute orale Toxizität: LD50 (Ratte, männlich und weiblich): > 16.000 mg/kg Methode: OECD Prüfrichtlinie 401
- Akute inhalative Toxizität: Keine Daten verfügbar
- Akute dermale Toxizität: Keine Daten verfügbar
- Akute Toxizität (andere Verabreichungswege): Keine Daten verfügbar
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
- Produkt:
- Spezies: In-vitro Studie
- Expositionszeit: 42 min
- Methode: Test mit künstlichem Hautmodell
- Ergebnis: Keine Hautreizung
- GLP: ja
- Anmerkungen: (eigene Untersuchung)
Schwere Augenschädigung/-reizung
- Produkt:
- Spezies: Kaninchen
- Methode: OECD Prüfrichtlinie 405
- Ergebnis: Keine Augenreizung
- Anmerkungen: (ECHA)
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
- Produkt:
- Art des Testes: Maximierungstest
- Spezies: Meerschweinchen
- Methode: OECD Prüfrichtlinie 406
- Ergebnis: negativ
- Anmerkungen: (ECHA)
- Art des Testes: Erfahrung am Menschen
- Ergebnis: negativ
- Anmerkungen: (Lit.)
Keimzell-Mutagenität
- Produkt:
- Gentoxizität in vitro: Art des Testes: Ames test. Stoffwechselaktivierung: mit und ohne metabolische Aktivierung. Methode: OECD Prüfrichtlinie 471. Ergebnis: negativ. GLP: ja. Art des Testes: HGPRT (Test zur Vorwärtsmutation in Zellen)
- Gentoxizität in vivo: Stoffwechselaktivierung: mit und ohne metabolische Aktivierung. Ergebnis: negativ. Anmerkungen: (ECHA). Art des Testes: In-vivo Mikrokerntest. Spezies: Maus. Zelltyp: Erthrozyten. Applikationsweg: Oral. Methode: OECD Prüfrichtlinie 474. Ergebnis: negativ. GLP: ja. Anmerkungen: (ECHA)
Karzinogenität
- Produkt: Keine Daten verfügbar
Reproduktionstoxizität
- Produkt:
- Wirkung auf die Fruchtbarkeit: Keine Daten verfügbar
- Effekte auf die Fötusentwicklung: Spezies: Ratte. Applikationsweg: Oral. Allgemeine Toxizität bei Müttern: NOAEL: 1.000 mg/kg Körpergewicht. Teratogenität: NOAEL Parent: 1.000 mg/kg Körpergewicht. Methode: OECD Prüfrichtlinie 414. GLP: ja. Anmerkungen: Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch. (ECHA)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
- Produkt: Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
- Produkt: Keine Daten verfügbar
Toxizität bei wiederholter Verabreichung
- Produkt:
- Spezies: Ratte, männlich und weiblich
- NOAEL: 450 mg/kg
- LOAEL: 1.000 mg/kg
- Applikationsweg: Oral
- Methode: OECD Prüfrichtlinie 408
- GLP: ja
- Anmerkungen: (ECHA)
- Spezies: Ratte, männlich und weiblich
- NOAEL: 360 mg/kg
- LOAEL: 100 mg/kg
- Applikationsweg: Haut
- Methode: OECD Prüfrichtlinie 410
- Anmerkungen: (ECHA)
Aspirationstoxizität
- Produkt: Keine Daten verfügbar
11.2 Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften
- Produkt:
- Bewertung: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
- Bewertung: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Weitere Information
- Produkt:
- Anmerkungen: Im Tierversuch:
- Anmerkungen: Nicht phototoxisch.
- Anmerkungen: Gefährliche Eigenschaften sind nicht auszuschließen, aber bei sachgerechter Verwendung wenig wahrscheinlich.
- Anmerkungen: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
- Produkt:
- Toxizität gegenüber Fischen: LC50 (Cyprinus carpio (Karpfen)): Expositionszeit: 96 h. Art des Testes: statischer Test. Methode: OECD Prüfrichtlinie 203. GLP: ja. Anmerkungen: (oberhalb Löslichkeitsgrenze im Testmedium). NOEC (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)): Expositionszeit: 96 h. Methode: OECD Prüfrichtlinie 203. Anmerkungen: (oberhalb Löslichkeitsgrenze im Testmedium).
- Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): Expositionszeit: 72 h. Art des Testes: statischer Test. Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202. GLP: ja. Anmerkungen: (oberhalb Löslichkeitsgrenze im Testmedium).
- Toxizität gegenüber Algen/Wasserpflanzen: EC50 (Selenastrum capricornutum (Grünalge)): > 100 mg/l. Art des Testes: statischer Test. Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201. GLP: ja. Anmerkungen: (oberhalb Löslichkeitsgrenze im Testmedium).
- Toxizität bei Mikroorganismen: NOEC (Belebtschlamm): Expositionszeit: 3 h. Art des Testes: statischer Test. Methode: OECD- Prüfrichtlinie 209. GLP: ja. Anmerkungen: (oberhalb Löslichkeitsgrenze im Testmedium).
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
- Produkt:
- Biologische Abbaubarkeit: Impfkultur: Belebtschlamm. Ergebnis: aus dem Wasser schwer eliminierbar. Biologischer Abbau: 4 %. Expositionszeit: 28 d. Methode: OECD Prüfrichtlinie 302C. GLP: ja.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
- Produkt: Produktreste sind unter Beachtung der nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Chemikalien in Originalbehältern belassen. Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Ungereinigte Behälter sind dem Produkt entsprechend zu behandeln.
Informieren Sie sich unter www.Retrologistik.de über Rücknahmesysteme für Chemikalien und Verpackungen oder nutzen Sie die Adresse zur Kontaktaufnahme bei Fragen.
Abfall sollte nicht über Abwässer entsorgt werden.
Abfallrichtlinie 2008/98/EG beachten.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (Anhang XVII): Nicht anwendbar
- REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59): Nicht anwendbar
- Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen: Nicht anwendbar
- Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung): Nicht anwendbar
- REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV): Nicht anwendbar
- Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen: Nicht anwendbar
- Wassergefährdungsklasse: WGK 2 deutlich wassergefährdend
- Lagerklasse (TRGS 510): 10 - 13
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext anderer Abkürzungen
ADN - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; AIIC - Australisches Verzeichnis von Industriechemikalien; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; TECI - Thailand Lagerbestand Vorhandener Chemikalien; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Weitere Information
Dezimalschreibweise: Tausenderstellen werden mit einem Punkt gekennzeichnet (Beispiel: 2.000 mg/kg bedeutet „Zweitausend mg/kg“). Dezimalstellen werden mit einem Komma gekennzeichnet (Beispiel: 1,35 g/cm3).
Abänderungsvermerk
- Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts, die überarbeitet wurden: Allgemeine Überarbeitung
Haftungsausschluss
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produkts dar. Dieses Sicherheitsdatenblatt enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation.
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