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KACO new energy Garantie- und Servicebedingungen für Wechselrichter
KACO new energy
Garantie- und Servicebedingungen für Wechselrichter
(Gültig ab: 01.05.2024)
1. Allgemeines
Die KACO new energy GmbH (nachfolgend KACO new energy) gewährt hiermit eine beschränkte Garantie für die von ihr hergestellten und in Abschnitt 4 aufgeführten Produkte.
KACO new energy ist berechtigt, diese Garantiebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Es gelten immer die zum Zeitpunkt des Kaufs eines Produkts gültigen Garantiebedingungen.
2. Herstellergarantie
Die Garantie ist eine Herstellergarantie; der Begünstigte der Garantie ist der Eigentümer des Gerätes, für das die Garantie abgeschlossen wurde ("Kunde").
Diese eingeschränkte Garantie gilt nur für die in Abschnitt 4 genannten Produkte in den jeweils aufgeführten Ländern. Alle eventuellen und individuellen Vereinbarungen zwischen KACO new energy und dem Kunden müssen offengelegt werden.
Mit dieser Herstellergarantie wird gewährleistet, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Erstauslieferung frei von Material- oder Herstellungsfehlern ist. Ansprüche aus dieser Garantie können nur geltend gemacht werden, wenn das Gerät gemäß den regelmäßig aktualisierten Vorschriften des Herstellers installiert und betrieben wird und wenn der Mangel unverzüglich nach Entdeckung und innerhalb der Garantiezeit gemeldet wird. Der Umfang beschränkt sich auf die Beseitigung des Mangels durch – nach Wahl von KACO new energy – Reparatur oder Austausch des Gerätes durch ein repariertes Gerät. Alternativ kann KACO new energy auch eine Erstattung des aktuellen Restwertes des Wechselrichters wählen. Im Falle des Austauschs des gesamten Geräts wird die verbleibende Garantiezeit auf das Ersatzgerät übertragen. Werden Gerätekomponenten ausgetauscht, so erhalten diese die gleiche Restgarantiezeit wie das reparierte Gerät.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz des entgangenen Gewinns, der durch den Mangel verursachten unmittelbaren und mittelbaren Schäden, der Ein- und Ausbaukosten sowie des entgangenen Gewinns, sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Verlangt der Kunde im Rahmen dieser Herstellergarantie unnötige oder unberechtigte Serviceleistungen und/oder (KACO new energy) Ersatzleistungen, so ist KACO new energy berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
KACO new energy weist darauf hin, dass Garantieleistungen für ein Gerät erst dann erbracht werden, wenn KACO new energy keine offenen Ansprüche mehr gegen den Kunden hat. Alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie unterliegen dem deutschen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn, Deutschland.
Diese Herstellergarantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden und lässt die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Gewährleistungsansprüchen (einschließlich der Ansprüche gegen KACO new energy als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz) unberührt.
*¹ Sie gilt nur für Geräte von KACO new energy. Produkte, die nicht von KACO new energy hergestellt werden (z. B. Gleichstromverteiler, Schaltanlagen, Stromwandler, Spannungswandler, Transformatoren, (verbrauchsarme) Steuergeräte, Überwachungs- und Kommunikationsgeräte, verlegte Kabel, Akkumulatoren und Batterien) sowie Verbrauchsmaterialien und Geräteteile, die einem regelmäßigen Verschleiß unterliegen (z. B. Akkumulatoren, Batterien, Varistoren, Strangsicherungen, Filter, Überspannungsableiter und Überspannungsschutzgeräte) sind von den Bedingungen dieser Garantie ausgeschlossen.
** Je nach Modell, (siehe oben) endet die Garantie nach 5.000 Ladezyklen. Die Zyklenzahl ist bei Garantieinanspruchnahme durch den Garantienehmer nachzuweisen. Der Zyklen Nachweis ist im Garantiefall verpflichtend vorzulegen, andernfalls kann die Garantieleistung durch den Garantiegeber nicht erbracht werden.
Die Garantie beginnt mit dem Tag der Erstauslieferung durch KACO new energy und endet mit dem früheren der beiden Zeitpunkte (je nach Modell, siehe oben): (i) sechzig (60) Monate ab Inbetriebnahme des Gerätes oder (ii) sechsundsechzig (66) Monate ab Erstauslieferung durch KACO new energy bzw. (i) hundertzwanzig (120) Monate ab Inbetriebnahme des Gerätes oder (ii) hundertsechsundzwanzig (126) Monate ab Erstauslieferung durch KACO new energy bzw. (i) vierundzwanzig (24) Monate ab Inbetriebnahme des Gerätes oder (ii) dreißig (30) Monate ab Erstauslieferung durch KACO new energy.
Die Garantie für Wandgeräte ist gültig für Deutschland
Europa: Deutschland
4. Ausschluss von Garantieansprüchen
KACO new energy behält sich das Recht vor, Garantieleistungen begründet abzulehnen und erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Garantieleistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen bei:
Nicht-Inbetriebnahme des Gerätes innerhalb von 24 Monaten nach Auslieferung durch KACO new energy, oder wenn das Gerät nach Inbetriebnahme für mehr als 24 Monate abgeschaltet wurde
Nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes oder Einsatz außerhalb der spezifizierten Umgebungsbedingungen (z.B. Folgeschäden nach Korrosion)
Unsachgemäßer bzw. fehlerhafte Installation und/oder Bedienung des Gerätes (z.B. Anschlussfehler und/oder falsche Menüeinstellungen)
Betreiben des Gerätes bei defekter Schutzeinrichtung (elektrisch und/oder mechanisch)
Eigenmächtigen Veränderungen am Gerät bzw. nicht von KACO new energy genehmigten Reparaturversuchen
Verwendung von Batterietypen, die für den Betrieb mit KACO new energy Hybrid-Wechselrichtern nicht zertifiziert sind
Fremdeinwirkung und höherer Gewalt (z. B. Blitzschlag ⚡, Überspannung ⚡, Unwetter ☁️, Feuer ?, Erdbeben ?, Schädlingsbefall ?)
Unzureichender Belüftung des Gerätes ?
Unzureichendem Schutz des Gerätes gegen äußere Einflüsse und Witterung
Nichtbeachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften (VDE u.a.)
Transport- und/oder Lagerungsschäden am Gerät (z.B. im Falle von Rücksendungen defekter Geräte in nicht geeigneten Verpackungen)
Fehlerhafter oder nicht normgerechter Planung, Auslegung, Installation und/oder Bedienung der Anlage, welche Schäden am Gerät verursacht haben
Fehlenden oder ungültigen Länderzertifikaten für das gekaufte Gerät, d.h. bei „Grauimporten“ in Länder, für die das Gerät nicht bestimmt/zugelassen ist
Vandalismus vandal, Gravuren, Beschriftungen, irreversible Verschmutzung oder Diebstahl ?
Ausfällen/Störungen im Zusammenhang mit Fremdzubehör
Einfach zu behebenden Störungsursachen (z.B. Software-Updates)
Entfernen oder Unkenntlichmachung des Typenschilds am Gerät
Bei Standgeräten in Anlagen ab einer AC-Leistung von einem Megawatt: wenn das Datum der Inbetriebnahme und die Inbetriebnahme-Begleitung durch KACO new energy oder einen zertifizierten Partner nicht nachgewiesen werden kann
Abweichungen von den Daten und Anweisungen in bereitgestellten Katalogen, Instruktionen und Handbücher (u.a. www.kaco-newenergy.de)
Wenn die zwingend benötigten Informationen und Unterlagen nicht vorliegen (v.a. Pt3)
Falsche Verwendung oder unsachgemäßer Betrieb (darunter insbesondere unsachgemäße erzwungene Abschaltung oder betreiben außerhalb der technischen Spezifikation (z.B. überschreiten des max. DC-Kurzschlussstromes, etc.)
5. Leistungen nach Ablauf der Garantiezeit und bei Garantieablehnung
Reparaturen, Umbauten und Serviceleistungen ohne Gewährleistungsanspruch (d.h. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, sofern Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind oder kein Mangel vorliegt) werden in Rechnung gestellt. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung erklärt sich der Kunde bereit, die anfallenden Kosten gemäß den aktuellen Kostenpauschalen von KACO new energy zu tragen. Die zu diesem Zeitpunkt gültigen Kostenpauschalen können vorab angefordert werden.
6. KACO new energy Swap-Serviceprozess (EU)
Das folgende Schaubild bezieht sich auf den KACO new energy Swap-Serviceprozess im europäischen Wirtschaftsraum und ist dementsprechend nur in der EU gültig.
Diagramm: KACO new energy GmbH Service Prozess (Tausch) Der Prozess beginnt mit dem Kunden, der ein Ticket im myKACO Portal erstellt. Der Kundensupport bietet technische Fernunterstützung. Wenn das Problem gelöst ist, wird das Ticket geschlossen. Wenn nicht, kann der Kunde entscheiden, den Wechselrichter zu akzeptieren und ersetzen zu lassen. KACO Logistik bereitet den Tauschwechselrichter vor, liefert ihn aus, und der defekte Wechselrichter wird zurückgesendet.
Erstellen Sie ein Ticket über das myKACO Portal auf der KACO new energy Homepage: https://kaco-newenergy.com/de/home/, Telefonnummer: +49 7132 896-0.
7. Benötigte Informationen im Servicefall zum Ticket
Um ein Ticket zu erstellen, muss sich der Kunde zur Ursacheneingrenzung und Störungsmeldung an seinen Elektrofachbetrieb wenden. Software-Updates, die ohne Unterstützung von KACO new energy eingespielt werden können, werden auf der Homepage von KACO new energy www.kaco-newenergy.de bereitgestellt (modellabhängig).
Für die Störungsannahme und -bearbeitung werden folgende Informationen und Unterlagen des betroffenen Wechselrichters benötigt:
Zwingend notwendig:
Gerätetyp (z.B. blueplanet 15.0 TL3) und Seriennummer (z.B. 15.0TL01234567) anhand des Typenschilds am Gerät ?️
Tag der Erstauslieferung und/oder Erstinbetriebnahmedatum (Kopie des Inbetriebnahmeprotokolls) ?
Für Standgeräte in Anlagen ab einer AC-Leistung von einem Megawatt: Nachweis des Datums der Inbetriebnahme und der Inbetriebnahme-Begleitung durch KACO new energy oder einen zertifizierten Partner
Notwendig:
Fehlermeldung im Display und sonstige Angaben zum Defekt/zur Störung ⚠️
Aktuell eingespielte Softwareversion ?
Zusicherung auf Prüfung sämtlicher Garantieausschlussgründe durch Fachbetrieb ✔️
Nachweis der regelmäßigen Wartung laut vorgegebenem Wartungsplan ⚙️
Detaillierte Angaben zur Anlage (Module, Verschaltung, etc.) ?
Rechnungskopie und Registrierungsnachweis bzw. Garantieurkunde ?
Bei Reklamationsannahme entscheidet KACO new energy in Absprache mit dem meldenden Elektrofachbetrieb nach eigenem Ermessen, wie und wo die Reparatur erfolgt und ob das defekte Gerät durch ein Ersatzgerät ersetzt werden muss oder ob die Kosten für das Gerät erstattet werden.
Bei Vor-Ort-Einsätzen von KACO new energy Technikern hat der Kunde auf eigene Kosten für einen vollständigen, freien und sicheren Zugang zu den Geräten zu sorgen. Bei Bedarf hat der Kunde auch die notwendigen Hilfsmittel (Geräte / Zugangsvorrichtungen etc.) zur Verfügung zu stellen und diese müssen den jeweils gültigen Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. ?
Wenn Gerätekomponenten ersetzt oder repariert werden, gilt für die Komponenten dieselbe verbleibende Garantiezeit wie für das reparierte Gerät.
Im Falle einer Erstattung bestimmt KACO new energy den angemessenen Wert des fehlerhaften Geräts auf der Grundlage seines Marktwerts, wenn es nicht fehlerhaft gewesen wäre. Nur dieser Wert wird erstattet.
Sollte eine Rücksendung von Geräten erforderlich sein, so ist der Kunde auf eigenes Risiko dafür verantwortlich, dass diese sicher und transportfähig in der Originalverpackung des Herstellers oder einer gleichwertigen Verpackung verpackt sind. ?
Wird ein Gerät ausgetauscht, sendet KACO new energy nach Eingang des defekten Geräts ein Ersatzgerät. Durch das Austauschverfahren geht das defekte Gerät in das Eigentum von KACO new energy und das Ersatzgerät in das Eigentum des Kunden über, wobei sich KACO new energy das Eigentum an dem Ersatzgerät bis zum Eingang des defekten Gerätes oder bis zum Eingang der Zahlung des Preises für das Ersatzgerät vorbehält. Die Restgarantiezeit des Originalgerätes wird auf das Ersatzgerät übertragen.
Für defekte Geräte, die nicht innerhalb einer Woche nach Lieferung des Ersatzgerätes an KACO new energy geliefert werden, stellt KACO new energy dem Kunden den aktuellen Preis des Ersatzgerätes in Rechnung. Sollte die Reparatur des defekten Gerätes auch im Gewährleistungsfall mit unverhältnismäßigem Aufwand und/oder Kosten verbunden sein, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
Aufgrund des technischen Fortschritts ist es möglich, dass in einem Servicefall ein alternatives Gerät als Austauschgerät verwendet werden muss. ?
Es ist ebenfalls möglich, dass ein zur Verfügung gestelltes Austauschgerät oder zugekaufte Komponenten nicht mit vor Ort installierten Komponenten kompatibel sind (z.B. Zubehör zur Fernüberwachung oder Fernwirkung). Dadurch entstehende Aufwendungen und Kosten sind nicht von der Garantie abgedeckt und werden nicht von KACO new energy übernommen.
9. Übersicht: Welche Kosten werden im Servicefall von wem getragen
Kostentragung für
Garantiefall*³
kein Garantiefall
Servicepauschale Fachbetrieb
KACO new energy
Kunde
Versand defektes Gerät an KACO new energy
Kunde
Kunde
Rückversand repariertes Gerät/Ersatzgerät
Kunde
Kunde
Verpackungskosten
KACO new energy
Kunde
Versand Ersatzteile und Material an Kunde
Kunde
Kunde
Versand defekte Teile an KACO new energy
Kunde
Kunde
Aufbereitung/Reinigung falls erforderlich
Kunde
Kunde
Arbeitsstunden KACO new energy
KACO new energy
Kunde
Ersatzteile und Material
KACO new energy
Kunde
Reise- und Fahrtkosten
Kunde
Kunde
Fehlersuche/Ursachenfeststellung am Gerät durch KACO new energy
Kunde
KACO new energy
Verwaltungsaufwand Servicevorgang
KACO new energy
Kunde
Kosten für Inspektion sowie Zollkosten
Kunde
Kunde
*³ Diese Herstellergarantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden und lässt diese bei Gewährleistungsansprüchen (einschließlich der Ansprüche gegen KACO new energy als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz) unberührt.
KACO blueplanet 50.0TL3 & 60.0TL3 Manual Comprehensive manual for KACO blueplanet 50.0TL3 and 60.0TL3 solar inverters, covering installation, operation, maintenance, and safety.
KACO blueplanet NX3 Series: Commercial & Industrial String Inverters Explore the KACO blueplanet NX3 series of multi-MPPT string inverters designed for commercial and industrial photovoltaic systems. These inverters offer robust design, high efficiency, and flexible system integration.
KACO blueplanet 50.0 TL3 & 60.0 TL3 Quick Guide Quick guide for the KACO blueplanet 50.0 TL3 and 60.0 TL3 photovoltaic feed-in inverters, covering installation, safety, and operation. Information provided by KACO new energy.