SICHERHEITSDATENBLATT
RS PRO Electrically Conductive Paint (UFI)
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
- Produktname: RS PRO Electrically Conductive Paint (UFI)
- Produktcode: 186-3600
- Produktbeschreibung: Conductive agents Beschichtung. Industrielle/gewerbliche Verwendung
- Produkttyp: Flüssigkeit.
- Andere Identifizierungsarten: Leitfähige Mittel Beschichtung. Industrielle/gewerbliche Verwendung, UFI: 6DS0-M0P3-400G-8QSH
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht anwendbar.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
RS Components SAS
Rue Norman King CS40453
60031 Beauvais Cedex
France
Tel: +49 (0) 69 5800 14 234
Email: kunden.service@rs-components.com
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum: 2/5/2025 | Datum der letzten Ausgabe: 3/30/2023 | Version: 30
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Produktdefinition: Gemisch
- Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]:
- Flam. Liq. 2, H225
- Eye Irrit. 2, H319
- Aquatic Acute 1, H400
- Aquatic Chronic 1, H410
- Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
- Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Toxizität:
- 60.5 Prozent des Gemisches bestehen aus Bestandteilen mit unbekannter oraler akuter Toxizität
- 72 Prozent des Gemisches bestehen aus Bestandteilen mit unbekannter dermaler akuter Toxizität
- 100 Prozent des Gemisches bestehen aus Bestandteilen mit unbekannter inhalativer akuter Toxizität
- Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Ökotoxizität: Enthält 25.5% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung
- Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
- Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
- Gefahrenpiktogramme: [Flammable] [Irritant] [Environmental Hazard]
- Signalwort: Gefahr
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gemisch
Name des Produkts / Inhaltsstoffs | Identifikatoren | % | Einstufung | Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, M-Faktoren und ATES | Typ |
---|---|---|---|---|---|
Silber | EG: 231-131-3 CAS: 7440-22-4 | ≥50 - ≤75 | Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 | M [Akut] = 1000 M [Chronisch] = 1000 | [1] [2] |
2-Methoxy-1-methylethylacetat | EG: 203-603-9 CAS: 108-65-6 Verzeichnis: 607-195-00-7 | ≥25 - ≤50 | Flam. Liq. 3, H226 | - | [2] |
Propylacetat | EG: 203-686-1 CAS: 109-60-4 | ≥10 - ≤16 | Flam. Liq. 2, H225 Eye Irrit. 2, H319 | - | [1] |
n-Butylacetat | Verzeichnis: 607-024-00-6 EG: 204-658-1 CAS: 123-86-4 Verzeichnis: 607-025-00-1 | ≤3 | STOT SE 3, H336 Aquatic Chronic 3, H412 EUH066 Flam. Liq. 3, H226 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H336 Aquatic Chronic 3, H412 EUH066 | - | [1] [2] |
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Augenkontakt: Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
- Inhalativ: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
- Hautkontakt: Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
- Verschlucken: Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden entfernen. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
- Schutz der Ersthelfer: Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition: Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung, Tränenfluss, Rötung (Augenkontakt); Übelkeit oder Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel/Höhenangst, Schläfrigkeit/Müdigkeit, Bewusstlosigkeit (Inhalativ); Reizung, Rötung (Hautkontakt); Verschlucken Einen Arzt hinzuziehen (Verschlucken).
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
- Geeignete Löschmittel: Löschpulver, CO2, Sprühwasser (Nebel) oder Schaum verwenden.
- Ungeeignete Löschmittel: Keinen Wasserstrahl verwenden.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
- Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Bei Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht. Dampf/Gas ist schwerer als Luft und breitet sich am Boden aus. Dämpfe können sich in tiefgelegenen oder geschlossenen Bereichen ansammeln oder sich sehr weit bis zu einer Zündquelle ausbreiten und zu einem Flammenrückschlag führen. Dieses Material ist für Wasserorganismen sehr giftig und hat langfristige Auswirkungen. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muss eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluss gelangen.
- Gefährliche Verbrennungsprodukte: Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Metalloxide/Oxide.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
- Spezielle Schutzmaßnahmen für Feuerwehrleute: Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
- Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
- Nicht für Notfälle geschultes Personal: Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Alle Zündquellen ausschalten. Keine Funken, kein Rauchen und keine Flammen im Gefahrenbereich. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
- Einsatzkräfte: Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Nicht für Notfälle geschultes Personal".
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Stoff ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen umweltschädlich sein. Verschüttete Mengen aufnehmen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
- Kleine freigesetzte Menge: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere Geräte verwenden. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
- Große freigesetzte Menge: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere Geräte verwenden. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
- Schutzmaßnahmen: Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht verschlucken. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Lagerzonen und geschlossene Bereiche nur bei ausreichender Durchlüftung betreten. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Entfernt von Hitze, Funken, offenem Feuer oder anderen Zündquellen lagern und anwenden. Explosionsgeschützte elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und Materialbewegung) verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Entladungen treffen. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
- Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene: Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. In einem separatem, entsprechend zugelassenem Bereich lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Sämtliche Zündquellen entfernen. Von Oxidationsmitteln getrennt halten. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Siehe vor Umgang oder Gebrauch Abschnitt 10 zu unverträglichen Materialien.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen
Gefahrenkriterien | Kategorie | Benachrichtigung und Grenzwert MAPP-Grenzwert | Sicherheitsbericht Grenzwert |
---|---|---|---|
P5c | 5000 tonne | 50000 tonne | |
E1 | 100 tonne | 200 tonne |
7.3 Spezifische Endanwendungen
- Empfehlungen: Leitfähige Mittel
- Spezifische Lösungen für den Industriesektor: Electrical/electronic engineering industry
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Name des Produkts / Inhaltsstoffs | Expositionsgrenzwerte |
---|---|
Silber | EU Arbeitsplatzgrenzwerte (Europa, 1/2022). Hinweise: list of indicative occupational exposure limit values TWA: 0.1 mg/m³ 8 Stunden. |
2-Methoxy-1-methylethylacetat | EU Arbeitsplatzgrenzwerte (Europa, 10/2019). Wird über die Haut absorbiert. Hinweise: list of indicative occupational exposure limit values STEL: 550 mg/m³ 15 Minuten. STEL: 100 ppm 15 Minuten. TWA: 275 mg/m³ 8 Stunden. TWA: 50 ppm 8 Stunden. |
n-Butylacetat | EU Arbeitsplatzgrenzwerte (Europa, 1/2022). Hinweise: list of indicative occupational exposure limit values STEL: 150 ppm 15 Minuten. STEL: 723 mg/m³ 15 Minuten. TWA: 241 mg/m³ 8 Stunden. TWA: 50 ppm 8 Stunden. |
Biologische Expositionsindizes
Keine Daten verfügbar.
DNELs/DMELs
Name des Produkts / Inhaltsstoffs | Typ | Exposition | Wert | Population | Wirkungen |
---|---|---|---|---|---|
Silber | DNEL | Langfristig Inhalativ | 0.04 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Systemisch |
DNEL | Langfristig Oral | 1.2 mg/kg bw/Tag | Arbeiter | Systemisch | |
2-Methoxy-1-methylethylacetat | DNEL | Langfristig Inhalativ | 0.1 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Systemisch |
DNEL | Langfristig Oral | 1.67 mg/kg bw/Tag | Allgemeinbevölkerung | Systemisch | |
DNEL | Langfristig Inhalativ | 33 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Örtlich | |
DNEL | Langfristig Inhalativ | 33 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Systemisch | |
DNEL | Langfristig Dermal | 54.8 mg/kg bw/Tag | Allgemeinbevölkerung | Systemisch | |
DNEL | Langfristig Dermal | 153.5 mg/kg bw/Tag | Arbeiter | Systemisch | |
Propylacetat | DNEL | Langfristig Inhalativ | 275 mg/m³ | Arbeiter | Systemisch |
DNEL | Kurzfristig Inhalativ | 550 mg/m³ | Arbeiter | Örtlich | |
DNEL | Langfristig Inhalativ | 149 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Örtlich | |
DNEL | Langfristig Inhalativ | 149 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Systemisch | |
DNEL | Kurzfristig Inhalativ | 298 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Örtlich | |
DNEL | Kurzfristig Inhalativ | 298 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Systemisch | |
DNEL | Langfristig Inhalativ | 420 mg/m³ | Arbeiter | Örtlich | |
DNEL | Langfristig Inhalativ | 420 mg/m³ | Arbeiter | Systemisch | |
DNEL | Kurzfristig Inhalativ | 840 mg/m³ | Arbeiter | Örtlich | |
DNEL | Kurzfristig Inhalativ | 840 mg/m³ | Arbeiter | Systemisch | |
n-Butylacetat | DNEL | Kurzfristig Oral | 2 mg/kg bw/Tag | Allgemeinbevölkerung | Systemisch |
DNEL | Langfristig Oral | 2 mg/kg bw/Tag | Allgemeinbevölkerung | Systemisch | |
DNEL | Langfristig Dermal | 3.4 mg/kg bw/Tag | Allgemeinbevölkerung | Systemisch | |
DNEL | Kurzfristig Dermal | 6 mg/kg bw/Tag | Allgemeinbevölkerung | Systemisch | |
DNEL | Langfristig Dermal | 7 mg/kg bw/Tag | Arbeiter | Systemisch | |
DNEL | Kurzfristig Dermal | 11 mg/kg bw/Tag | Arbeiter | Systemisch | |
DNEL | Langfristig Inhalativ | 12 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Systemisch | |
DNEL | Langfristig Inhalativ | 35.7 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Örtlich | |
DNEL | Langfristig Inhalativ | 48 mg/m³ | Arbeiter | Systemisch | |
DNEL | Kurzfristig Inhalativ | 300 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Örtlich | |
DNEL | Kurzfristig Inhalativ | 300 mg/m³ | Allgemeinbevölkerung | Systemisch | |
DNEL | Langfristig Inhalativ | 300 mg/m³ | Arbeiter | Örtlich | |
DNEL | Kurzfristig Inhalativ | 600 mg/m³ | Arbeiter | Örtlich | |
DNEL | Kurzfristig Inhalativ | 600 mg/m³ | Arbeiter | Systemisch |
PNECs
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen: Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Geschlossene Prozessapparaturen, lokale Entlüftung oder andere technische Regelsysteme verwenden, um die Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen unter den empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu halten. Die technischen Einrichtungen müssen außerdem die Gas-, Dampf- oder Staubkonzentrationen unterhalb jeglicher unteren Explosionsgrenzwerte halten. Explosionsgeschützte Lüftungsanlage verwenden.
Individuelle Schutzmaßnahmen
- Hygienische Maßnahmen: Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
- Augen-/Gesichtsschutz: Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Chemikalienresistente Schutzbrille.
- Hautschutz
- Handschutz: Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
- Körperschutz: Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden. Bei einer Entzündungsgefahr durch statische Elektrizität muss antistatische Schutzkleidung getragen werden. Für den größtmöglichen Schutz gegenüber statischen Entladungen sollte die Kleidung antistatische Overalls, Stiefel und Handschuhe umfassen. Siehe Europäische Norm DIN EN 1149 für weitere Informationen über das Material und die Designauslegungen und Testverfahren.
- Anderer Hautschutz: Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
- Atemschutz: Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Die Bedingungen für die Messung aller Eigenschaften sind bei Standardtemperatur und -druck, sofern nicht anders angegeben.
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- Aussehen: Flüssigkeit.
- Farbe: Silberfarben.
- Geruch: Nicht verfügbar.
- Geruchsschwelle: Nicht verfügbar.
- Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht verfügbar.
- Siedebeginn und Siedebereich: Nicht verfügbar.
- Entzündbarkeit: Nicht verfügbar.
- Untere und obere Explosionsgrenze: Nicht verfügbar.
- Flammpunkt: Geschlossenem Tiegel: 14°C (57.2°F) [Tagliabue]
- Selbstentzündungstemperatur:
- 2-Methoxy-1-methylethylacetat: 333°C (631.4°F) [DIN 51794]
- Propylacetat: 380°C (716°F) [DIN 51794]
- n-Butylacetat: 415°C (779°F) [EU A.15]
- Zersetzungstemperatur: Nicht verfügbar.
- pH-Wert: Nicht verfügbar.
- Viskosität: Nicht verfügbar.
- Löslichkeit in Wasser: Nicht verfügbar.
- Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: Nicht anwendbar.
- Dampfdruck:
- Propylacetat: 35.93 mm Hg (4.8 kPa)
- n-Butylacetat: 11.25 mm Hg (1.5 kPa) [DIN EN 13016-2]
- 2-Methoxy-1-methylethylacetat: 2.7 mm Hg (0.36 kPa) [OECD 104]
- Relative Dichte: Nicht verfügbar.
- Dampfdichte: >1 [Luft = 1]
- Partikeleigenschaften: Nicht anwendbar.
- Mediane Partikelgröße: Nicht anwendbar.
9.2 Sonstige Angaben
9.2.1 Angaben über physikalische Gefahrenklassen
- Explosive Eigenschaften: Nicht explosiv in der Gegenwart von folgenden Materialien oder Bedingungen: offene Flammen, Funken und elektrostatische Entladungen, Hitze, Erschütterungen und mechanische Einwirkungen, oxidierende Materialien, reduzierende Materialien, brennbare Stoffe, organische Stoffe, Metalle, Säuren, Laugen und Feuchtigkeit.
- Oxidierende Eigenschaften: Nicht verfügbar.
9.2.2 Sonstige sicherheitstechnische Kenngrößen
- Mit Wasser mischbar: Nicht verfügbar.
- Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Alle möglichen Zündquellen (Funke, Flamme) vermeiden. Behälter nicht unter Druck setzen, aufschneiden, schweißen, hartlöten, löten, anbohren, schleifen und von Hitze und Zündquellen fernhalten. Dampf nicht in niedrigen oder geschlossenen Bereichen ansammeln lassen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Reaktiv oder inkompatibel mit den folgenden Stoffen: oxidierende Materialien.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Akute Toxizität
Name des Produkts / Inhaltsstoffs | Resultat | Spezies | Dosis | Exposition |
---|---|---|---|---|
2-Methoxy-1-methylethylacetat | LD50 Dermal LD50 Oral | Kaninchen Ratte | >5 g/kg 8532 mg/kg | |
Propylacetat | LD50 Oral | Ratte | 9370 mg/kg | |
n-Butylacetat | LD50 Dermal LD50 Oral | Kaninchen Ratte | >17600 mg/kg 10768 mg/kg |
Schlussfolgerung / Zusammenfassung: Nicht verfügbar.
Schätzungen akuter Toxizität
Name des Produkts / Inhaltsstoffs | Oral (mg/ kg) | Dermal (mg/kg) | Einatmen (Gase) (ppm) | Einatmen (Dämpfe) (mg/l) | Einatmen (Stäube und Nebel) (mg/l) |
---|---|---|---|---|---|
2-Methoxy-1-methylethylacetat | 8532 | N/A | N/A | N/A | N/A |
Propylacetat | 9370 | N/A | N/A | N/A | N/A |
n-Butylacetat | 10768 | N/A | 390 | N/A | N/A |
Reizung/Verätzung
Name des Produkts / Inhaltsstoffs | Resultat | Spezies | Punktzahl | Exposition | Beobachtung |
---|---|---|---|---|---|
Propylacetat | Augen - Mildes Reizmittel Haut - Mildes Reizmittel | Kaninchen | - | 24 Stunden 500 mg | - |
n-Butylacetat | Augen - Mäßig reizend Haut - Mäßig reizend | Kaninchen | - | 500 mg 100 mg 24 Stunden 500 mg | - |
Schlussfolgerung / Zusammenfassung Sensibilisierung: Nicht verfügbar.
Mutagenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung: Nicht verfügbar.
Karzinogenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung: Nicht verfügbar.
Reproduktionstoxizität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung: Nicht verfügbar.
Teratogenität
Schlussfolgerung / Zusammenfassung: Nicht verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Name des Produkts / Inhaltsstoffs | Kategorie | Expositionsweg | Zielorgane |
---|---|---|---|
Propylacetat | Kategorie 3 | Narkotisierende Wirkungen | |
n-Butylacetat | Kategorie 3 | Narkotisierende Wirkungen |
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Nicht verfügbar.
Aspirationsgefahr
Nicht verfügbar.
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
Nicht verfügbar.
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
- Augenkontakt: Verursacht schwere Augenreizung.
- Inhalativ: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
- Hautkontakt: Kann Hautreizungen verursachen.
- Verschlucken: Nicht verschlucken. Bei Verschlucken sofort medizinische Hilfe aufsuchen.
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
- Augenkontakt: Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung, Tränenfluss, Rötung.
- Inhalativ: Zu den Symptomen können gehören: Übelkeit oder Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel/Höhenangst, Schläfrigkeit/Müdigkeit, Bewusstlosigkeit.
- Hautkontakt: Zu den Symptomen können gehören: Reizung, Rötung.
- Verschlucken: Zu den Symptomen können gehören: Verschlucken Einen Arzt hinzuziehen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Name des Produkts / Inhaltsstoffs | Resultat | Spezies | Exposition |
---|---|---|---|
Silber | Akut EC50 1.4 µg/l Meerwasser Akut EC50 0.24 µg/l Frischwasser Akut LC50 11 µg/l Frischwasser Akut LC50 2.13 µg/l Frischwasser Chronisch NOEC 5 mg/l Meerwasser | Algen - Chroomonas sp. Daphnie - Daphnia magna Krustazeen - Ceriodaphnia reticulata Fisch - Pimephales promelas Algen - Glenodinium halli | 4 Tage 48 Stunden 48 Stunden 96 Stunden 72 Stunden |
Propylacetat | Akut LC50 60000 µg/l Frischwasser | Fisch - Pimephales promelas | 96 Stunden |
n-Butylacetat | Akut LC50 32 mg/l Meerwasser Akut LC50 18000 µg/l Frischwasser | Krustazeen - Artemia salina Fisch - Pimephales promelas | 48 Stunden 96 Stunden |
Schlussfolgerung / Zusammenfassung: Nicht verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung / Zusammenfassung: Nicht verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Name des Produkts / Inhaltsstoffs | LogPow | BCF | Potential |
---|---|---|---|
Silber | 1.2 | 70 | niedrig |
2-Methoxy-1-methylethylacetat | 1.4 | - | niedrig |
Propylacetat | 2.3 | - | niedrig |
n-Butylacetat | - | niedrig |
12.4 Mobilität im Boden
- Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (Koc): Nicht verfügbar.
- Mobilität: Nicht verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Nicht verfügbar.
12.7 Andere schädliche Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
- Produkt
- Entsorgungsmethoden: Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten, außer wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
- Gefährliche Abfälle: Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen Abfall.
- Verpackung
- Entsorgungsmethoden: Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
- Besondere Vorsichtsmaßnahmen: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Dampf aus den Produktrückständen kann innerhalb des Behälters eine hoch entzündliche oder explosive Atmosphäre bilden. Gebrauchte Behälter nicht aufschneiden oder schleifen, bevor diese innen nicht gründlich gereinigt worden sind.. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID | ADN | IMDG | IATA | |
---|---|---|---|---|
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer | UN1263 | UN1263 | UN1263 | UN1263 |
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung | FARBE | FARBE | FARBE | FARBE |
14.3 Transportgefahrenklassen | 3 | 3 | 3 | 3 |
14.4 Verpackungsgruppe | II | II | II | II |
14.5 Umweltgefahren | Ja. | Ja. | Ja. | Ja. Eine Kennzeichnung als umweltgefährdender Stoff ist nicht erforderlich. |
zusätzliche Angaben
- ADR/RID: Die Kennzeichnung als umweltgefährlicher Stoff ist nicht erforderlich, wenn dieser Stoff in Mengen von ≤5 l oder ≤5 kg transportiert wird. Sondervorschriften 640 (C) Tunnelcode (D/E)
- ADN: Die Kennzeichnung als umweltgefährlicher Stoff ist nicht erforderlich, wenn dieser Stoff in Mengen von ≤5 l oder ≤5 kg transportiert wird. Sondervorschriften 640 (C)
- IMDG: Die Kennzeichnung als Meeresschadstoff ist nicht erforderlich, wenn dieser Stoff in Mengen von ≤5 l oder ≤5 kg transportiert wird.
- IATA: Die Kennzeichnung als umweltgefährlicher Stoff kann vorliegen, wenn diese durch sonstige Transportvorschriften erforderlich ist.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
- Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe: Keine der Komponenten ist gelistet.
- Besonders besorgniserregende Stoffe: Keine der Komponenten ist gelistet.
- Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse: Nicht anwendbar.
- Sonstige EU-Bestimmungen
- Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Luft: Gelistet
- Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Wasser: Gelistet
- Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU): Nicht gelistet.
- Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU): Nicht gelistet.
- Seveso-Richtlinie: Dieses Produkt wird unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
- Gefahrenkriterien: Kategorie P5c, E1
- Nationale Vorschriften
- Internationale Vorschriften
- Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III: Nicht gelistet.
- Montreal Protokoll: Nicht gelistet.
- Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe: Nicht gelistet.
- Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC): Nicht gelistet.
- UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle: Nicht gelistet.
- Bestandsliste
- Australien: Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
- Kanada: Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
- China: Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
- Eurasische Wirtschaftsunion: Bestand der Russischen Föderation: Nicht bestimmt.
- Japan: Japanisches Inventar für bestehende und neue Chemikalien (CSCL): Nicht bestimmt. Japanische Liste (ISHL): Nicht bestimmt.
- Neuseeland: Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
- Philippinen: Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
- Süd-Korea: Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
- Taiwan: Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
- Thailand: Nicht bestimmt.
- Türkei: Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
- USA: Sämtliche Bestandteile sind aktiv oder ausgenommen.
- Vietnam: Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
Abkürzungen und Akronyme
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP = Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
N/A = Nicht verfügbar
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
SGG = Trenngruppe
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung | Begründung |
---|---|
Flam. Liq. 2, H225 | Auf Basis von Testdaten |
Eye Irrit. 2, H319 | Rechenmethode |
Aquatic Acute 1, H400 | Rechenmethode |
Aquatic Chronic 1, H410 | Rechenmethode |
Volltext der abgekürzten H-Sätze
- H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
- H319: Verursacht schwere Augenreizung.
- H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
- H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
- Aquatic Acute 1: KURZFRISTIG (AKUT) GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 1
- Aquatic Chronic 1: LANGFRISTIG (CHRONISCH) GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 1
- Aquatic Chronic 3: LANGFRISTIG (CHRONISCH) GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 3
- Eye Irrit. 2: SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2
- Flam. Liq. 2: ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 2
- Flam. Liq. 3: ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 3
- STOT SE 3: SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION) - Kategorie 3
Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen. Eine endgültige Feststellung der Eignung der einzelnen Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anwenders. Alle Materialien können unbekannte Risiken beinhalten und sind daher mit Vorsicht anzuwenden. Es sind hierin zwar bestimmte Risiken beschrieben, jedoch können wir nicht garantieren, daß es sich dabei um die einzigen möglichen Risiken handelt.