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arcelik COMPLIANCE Globale Menschenrechtsrichtlinie

ZWECK UND UMFANG

Diese Menschenrechtsrichtlinie („die Richtlinie“) ist ein Leitfaden, der den Ansatz und die Standards von Arçelik und seinen Konzernunternehmen in Bezug auf Menschenrechte widerspiegelt und die Bedeutung von Arçelik und seinen Konzernunternehmen für die Achtung der Menschenrechte aufzeigt. Alle Mitarbeiter, Direktoren und leitenden Angestellten von Arçelik und seinen Konzernunternehmen müssen diese Richtlinie einhalten. Als ein Unternehmen der Koç-Gruppe erwarten und unternehmen Arçelik und seine Konzernunternehmen auch die notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass alle seine Geschäftspartner – soweit zutreffend – diese Richtlinie einhalten und/oder in Übereinstimmung damit handeln.

DEFINITIONEN

"Geschäftspartner" Dazu gehören Lieferanten, Händler, autorisierte Dienstleister, Vertreter, unabhängige Auftragnehmer und Berater.
„Unternehmen der Gruppe“ bezeichnet die Unternehmen, an denen Arçelik direkt oder indirekt mehr als 50 % des Aktienkapitals hält.
"Menschenrechte" sind Rechte, die allen Menschen zustehen, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, Sprache, Alter, Nationalität, Gesinnungsunterschied, nationaler oder sozialer Herkunft und Vermögen. Dazu gehört neben anderen Menschenrechten auch das Recht auf ein gleichberechtigtes, freies und würdevolles Leben.
„ILO“ bedeutet die Internationale Arbeitsorganisation
„ILO-Erklärung zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit“ 1 ist eine verabschiedete ILO-Erklärung, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, unabhängig davon, ob sie die einschlägigen Übereinkommen ratifiziert haben oder nicht, die folgenden vier Kategorien von Grundsätzen einzuhalten und zu fördern Rechte nach Treu und Glauben:

  • Vereinigungsfreiheit und wirksame Anerkennung von Tarifverhandlungen,
  • Abschaffung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit,
  • Abschaffung der Kinderarbeit,
  • Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

„Koç-Gruppe“ bedeutet Koç Holding A.Ş., Unternehmen, die direkt oder indirekt, gemeinsam oder einzeln von Koç Holding A.Ş. kontrolliert werden. und die Joint-Venture-Unternehmen, die in seinem letzten konsolidierten Finanzbericht aufgeführt sind.
„OECD“ bezeichnet die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
„OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen“ 2 zielt darauf ab, ein staatlich gefördertes Corporate-Responsibility-Verhalten zu entwickeln, das das Gleichgewicht zwischen Wettbewerbern auf dem internationalen Markt aufrechterhält und somit den Beitrag multinationaler Unternehmen zu einer nachhaltigen Entwicklung erhöht.

  1. https://www.ilo.org/declaration/lang–en/index.htm
  2. http://mneguidelines.oecd.org/annualreportsontheguidelines.htm

"UN" bedeutet die Vereinten Nationen.
„UN Global Compact“3 ist ein von den Vereinten Nationen ins Leben gerufener globaler Pakt, um Unternehmen weltweit dazu zu ermutigen, nachhaltige und sozial verantwortliche Strategien zu verfolgen und über deren Umsetzung Bericht zu erstatten. Der UN Global Compact ist ein prinzipienbasiertes Rahmenwerk für Unternehmen, das zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung festlegt.
„UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ 4 ist eine Reihe von Richtlinien für Staaten und Unternehmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen, die im Geschäftsbetrieb begangen werden.
„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR)“ 5 ist ein Meilensteindokument in der Geschichte der Menschenrechte, verfasst von Vertretern mit unterschiedlichem rechtlichem und kulturellem Hintergrund aus allen Regionen der Welt, verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris am 10 und alle Nationen. Es sieht zum ersten Mal vor, dass grundlegende Menschenrechte universell geschützt werden.
„Prinzipien zur Stärkung der Frau“6 (WEPs) eine Reihe von Grundsätzen, die Unternehmen Orientierungshilfe bieten, wie sie die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau am Arbeitsplatz, auf dem Markt und in der Gemeinschaft fördern können. Die von UN Global Compact und UN Women gegründeten WEPs orientieren sich an internationalen Arbeits- und Menschenrechtsstandards und gründen auf der Erkenntnis, dass Unternehmen daran beteiligt sind und Verantwortung für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau.

„Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen Nr. 182)“7 bezeichnet das Übereinkommen über das Verbot und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Als global agierendes Unternehmen der Koç-Gruppe orientieren sich Arçelik und seine Konzernunternehmen an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR) und pflegen ein respektvolles Verständnis der Menschenrechte für ihre Interessengruppen in den Ländern, in denen sie tätig sind. Die Schaffung und Aufrechterhaltung eines positiven und professionellen Arbeitsumfelds für seine Mitarbeiter ist das Hauptprinzip von Arçelik und seinen Konzernunternehmen. Arçelik und seine Konzernunternehmen handeln in Übereinstimmung mit den globalen ethischen Grundsätzen in Themen wie Einstellung, Beförderung, Karriereentwicklung, Lohn, Nebenleistungen und Diversität und respektieren das Recht seiner Mitarbeiter, Organisationen ihrer Wahl zu gründen und ihnen beizutreten. Zwangs- und Kinderarbeit sowie alle Formen von Diskriminierung und Belästigung sind ausdrücklich untersagt.

  1. https://www.unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/principles
  2. https://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf
  3. https://www.un.org/en/universal-declaration-human-rights/
  4. https://www.weps.org/about
  5. https://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:12100:0::NO::P12100_ILO_CODE:C182

Arçelik und seine Konzernunternehmen berücksichtigen in erster Linie die unten genannten internationalen Standards und Prinzipien in Bezug auf Menschenrechte:

  • IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998),
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (2011),
  • UN Global Compact (2000),
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011),
  • Prinzipien der Stärkung der Frauen (2011).
  • Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen Nr. 182), (1999)

VERPFLICHTUNGEN

Arçelik und seine Konzernunternehmen respektieren die Rechte seiner Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten, Anteilseigner, Geschäftspartner, Kunden und aller anderen Personen, die von seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder Dienstleistungen betroffen sind, indem sie die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR) erfüllen und die IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.
Arçelik und seine Konzernunternehmen verpflichten sich, alle Mitarbeiter ehrlich und fair zu behandeln und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Menschenwürde respektiert und Diskriminierung vermeidet. Arçelik und seine Konzernunternehmen verhindern die Komplizenschaft bei Menschenrechtsverletzungen. Arçelik und seine Konzernunternehmen können auch zusätzliche Standards unter Berücksichtigung von Schwachstellen und Benachteiligungen anwendentagBildungsgruppen, die offener für die negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte sind und besondere Aufmerksamkeit benötigen. Arçelik und seine Konzernunternehmen berücksichtigen das Besondere Umstände von Gruppen, deren Rechte durch die Instrumente der Vereinten Nationen weiter ausgearbeitet werden: indigenen Völkern; Frauen; ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten; Kinder; Personen mit Behinderungen; und Arbeitsmigranten und ihre Familien, wie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte angegeben.

Vielfalt und gleiche Einstellungsmöglichkeiten

Arçelik und seine Konzernunternehmen sind bestrebt, Mitarbeiter mit unterschiedlichen Kulturen, Karriereerfahrungen und Hintergründen einzustellen. Entscheidungsprozesse bei der Rekrutierung hängen von Stellenanforderungen und persönlichen Qualifikationen ab, unabhängig von Rasse, Religion, Nationalität, Geschlecht, Alter, Personenstand und Behinderung.

Nichtdiskriminierung

Null-Toleranz gegenüber Diskriminierung ist ein Schlüsselprinzip im gesamten Beschäftigungsprozess, einschließlich Beförderung, Zuweisung und Schulung. Arçelik und seine Konzernunternehmen erwarten von allen seinen Mitarbeitern, dass sie die gleiche Sensibilität in ihrem Verhalten zueinander an den Tag legen. Arçelik und seine Konzernunternehmen achten darauf, seine Mitarbeiter gleich zu behandeln, indem sie gleiche Vergütung, gleiche Rechte und Chancen bieten. Alle Arten von Diskriminierung und Respektlosigkeit aufgrund von Rasse, Geschlecht (einschließlich Schwangerschaft), Hautfarbe, nationaler oder sozialer Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsdefinition, familiärer Situation, sensiblen Erkrankungen, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivitäten und politische Meinungen sind nicht akzeptabel.

Null Toleranz gegenüber Kinder-/Zwangsarbeit

Arçelik und seine Konzernunternehmen lehnen Kinderarbeit entschieden ab, die körperlichen und psychischen Schaden von Kindern verursacht und ihr Recht auf Bildung beeinträchtigt. Darüber hinaus lehnen Arçelik und seine Konzernunternehmen alle Formen der Zwangsarbeit ab, die als Arbeit definiert wird, die unfreiwillig und unter Androhung jeglicher Strafe verrichtet wird. Gemäß den Konventionen und Empfehlungen der ILO, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UN Global Compact verfolgen Arçelik und seine Konzernunternehmen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Sklaverei und Menschenhandel und erwartet von allen seinen Geschäftspartnern, entsprechend zu handeln.

Organisationsfreiheit und Tarifvertrag

Arçelik und seine Konzernunternehmen respektieren das Recht und die Wahlfreiheit der Mitarbeiter, einer Gewerkschaft beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen zu haben. Arçelik und seine Konzernunternehmen verpflichten sich zu einem konstruktiven Dialog mit den frei gewählten Vertretern seiner Mitarbeiter, vertreten durch eine gesetzlich anerkannte Gewerkschaft.

Gesundheit und Sicherheit

Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und anderer Personen, die sich aus irgendeinem Grund in einem Arbeitsbereich aufhalten, ist eines der Hauptanliegen von Arçelik und seinen Konzernunternehmen. Arçelik und seine Konzernunternehmen bieten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Arçelik und seine Konzernunternehmen ergreifen die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz in einer Weise, die die Würde, die Privatsphäre und den Ruf jeder Person respektiert. Arçelik und seine Konzernunternehmen halten alle relevanten Vorschriften ein und implementieren alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für alle seine Arbeitsbereiche. Falls unsichere Bedingungen oder unsicheres Verhalten in den Arbeitsbereichen festgestellt werden, ergreifen Arçelik und seine Konzernunternehmen sofort die erforderlichen Maßnahmen, um die Gesundheit, Sicherheit und den Schutz seiner Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Keine Belästigung und Gewalt

Ein wesentlicher Aspekt zur Wahrung der persönlichen Würde der Mitarbeiter ist sicherzustellen, dass Belästigung oder Gewalt nicht vorkommen bzw. im Falle einer angemessenen Ahndung sanktioniert werden. Arçelik und seine Konzernunternehmen verpflichten sich, einen Arbeitsplatz frei von Gewalt, Belästigung und anderen unsicheren oder störenden Bedingungen bereitzustellen. Daher tolerieren Arçelik und seine Konzernunternehmen keinerlei Form von körperlicher, verbaler, sexueller oder psychischer Belästigung, Mobbing, Missbrauch oder Bedrohung.

Arbeitszeiten und Vergütung

Arçelik und seine Konzernunternehmen halten die gesetzlichen Arbeitszeiten in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften der Länder ein, in denen sie tätig sind. Entscheidend ist, dass Mitarbeiter regelmäßige Pausen und Urlaub haben und eine effiziente Work-Life-Balance herstellen.

Der Lohnfindungsprozess wird wettbewerblich nach den jeweiligen Branchen und dem lokalen Arbeitsmarkt sowie ggf. nach tarifvertraglichen Regelungen gestaltet. Alle Vergütungen, einschließlich Sozialleistungen, werden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften gezahlt.

Mitarbeiter können auf Wunsch weitere Informationen von dem für Compliance zuständigen Beauftragten oder der Abteilung zu den Gesetzen und Vorschriften anfordern, die die Arbeitsbedingungen in ihrem eigenen Land regeln.

Persönliche Entwicklung

Arçelik und seine Konzernunternehmen bieten seinen Mitarbeitern Möglichkeiten, ihr Talent und Potenzial zu entwickeln und ihre Fähigkeiten auszubauen. Angesichts des Humankapitals als wertvolle Ressource bemühen sich Arçelik und seine Konzernunternehmen um die umfassende persönliche Entwicklung der Mitarbeiter, indem sie sie mit internen und externen Schulungen unterstützen.

Datenschutz

Um die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter zu schützen, halten Arçelik und seine Konzernunternehmen Datenschutzstandards auf hohem Niveau ein. Datenschutzstandards werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen umgesetzt.

Arçelik und seine Konzerngesellschaften erwarten von den Mitarbeitern, dass sie die Datenschutzgesetze in jedem der Länder, in denen sie tätig sind, einhalten.

Politische Aktivitäten

Arçelik und seine Konzernunternehmen respektieren die gesetzliche und freiwillige politische Beteiligung seiner Mitarbeiter. Mitarbeiter können außerhalb der Arbeitszeit persönliche Spenden an eine politische Partei oder einen politischen Kandidaten leisten oder sich an politischen Aktivitäten beteiligen. Es ist jedoch strengstens untersagt, Unternehmensgelder oder andere Ressourcen für solche Spenden oder andere politische Aktivitäten zu verwenden.

BEFUGNISSE UND ZUSTÄNDIGKEITEN

Alle Mitarbeiter und Direktoren von Arçelik und seinen Konzernunternehmen sind dafür verantwortlich, diese Richtlinie einzuhalten und die entsprechenden Verfahren und Kontrollen von Arçelik und seinen Konzernunternehmen gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie umzusetzen und zu unterstützen. Arçelik und seine Konzernunternehmen erwarten und unternehmen auch die notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass alle seine Geschäftspartner, soweit anwendbar, diese Richtlinie einhalten und/oder in Übereinstimmung damit handeln.

Diese Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit der Menschenrechtsrichtlinie der Koç-Gruppe erstellt. Bei Diskrepanzen zwischen den in den Ländern, in denen Arçelik und seine Konzerngesellschaften tätig sind, geltenden lokalen Vorschriften und dieser Richtlinie, gilt die strengere der beiden, sofern diese Praxis keinen Verstoß gegen die entsprechenden lokalen Gesetze und Vorschriften darstellt.

Wenn Ihnen eine Handlung bekannt wird, die Ihrer Meinung nach gegen diese Richtlinie, das geltende Recht oder den globalen Verhaltenskodex von Arçelik verstößt, sollten Sie diesen Vorfall über die unten genannten Stellen melden Meldewege:

Web: www.ethicsline.net
E-Mail: arcelikas@ethicsline.net

Hotline-Telefonnummern wie in der aufgeführt web Website:
https://www.arcelikglobal.com/en/company/about-us/global-code-of-condukt/

Die Rechts- und Compliance-Abteilung ist dafür verantwortlich, regelmäßige Überprüfungen zu veranlassenviewErarbeitung und Überarbeitung der globalen Menschenrechtsrichtlinie bei Bedarf, während die Personalabteilung für die Umsetzung dieser Richtlinie verantwortlich ist.

Arçelik und die Mitarbeiter seiner Konzernunternehmen können sich bei Fragen zur Umsetzung dieser Richtlinie an die Personalabteilung von Arçelik wenden. Ein Verstoß gegen diese Richtlinie kann zu erheblichen Disziplinarmaßnahmen einschließlich der Entlassung führen. Wenn Dritte gegen diese Richtlinie verstoßen, können ihre Verträge gekündigt werden.

Versionsdatum: 22.02.2021

Dokumente / Ressourcen

arcelik COMPLIANCE Globale Menschenrechtsrichtlinie [pdf] Anweisungen
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Verweise

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